Mediation vor dem Erbfall zur Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen

Wo ein Testament fehlt, beginnt der Streit. Aber auch ein unklar verfasstes Testament kann in der Folge zu Streitigkeiten darüber führen, wie das Testament auszulegen ist.

So ist es durchaus sinnvoll, bereits zu Lebzeiten mit den Verwandten darüber nachzudenken, wie die letzten Dinge geregelt werden können. Dies  kann im Rahmen einer Nachfolgeplanung mittels einer  Gestaltungsmediation geschehen. Die Nutzung mediativer und interessenorientierter Verfahren bei der Nachfolgeplanung kann zu Konfliktvermeidung und Deeskalation beitragen.

In der Regel wird die Nachfolgeplanung mit einer Beratung bei einem Rechtsanwalt beginnen. Sollte sich bereits im Anfangsstadium der Nachfolgeplanung für die Erblasserin und den beratenden Anwalt ein hohes Konfliktpotenzial abzeichnen, so ist die Hinzuziehung einer Mediatorin sinnvoll.

In der Mediation können die Interessen der Erblasserin und der ihr nahestehenden Personen erarbeitet werden und den Maßstab dafür bilden, welche erbrechtlichen Regelungen vorzugswürdig sind. So entsteht ein interessenorientierter Planungsprozess, an dessen Ende exakt passende Regelungselemente erarbeitet werden. 

Die Übersetzung dieser Elemente in einen konkreten Erbvertrag oder ein Testament ist sodann Sache des anwaltlichen Vertreters bzw. eines Notars.